Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zum Lärmaktionsplan an Schienenwegen
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform Lärmaktionsplanung (laermaktionsplanung-schiene.de) freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Das Eisenbahn-Bundesamtes hat zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung Flyer und eine Broschüre zur Information unter folgendem Link bereitgestellt: Medienbereich | Lärmaktionsplanung (laermaktionsplanung-schiene.de)
Wenn Sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, nehmen Sie bitte das Angebot des Eisenbahn-Bundesamtes wahr und beteiligen Sie sich an der Anhörung