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Infos zu Veranstaltungen, Feiern und Festen

Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind nach dem Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen werden zumeist auch Speisen und Getränke abgegeben. Hierfür ist eine sog. Gestattung (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) gemäß dem Gaststättengesetz (GastG) spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe schriftlich zu beantragen; dies gilt auch für Gastwirte, die sich ausserhalb der konzessionierten Betriebräume an einer Veranstaltung mit ihrer Gastronomie beteiligen.

Die Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn gesondert zu beantragen.

Ansprechpartner
Herr Zimmler
Tel.: 0 82 41 / 50 01 - 44

Plakatierungen

Für Plakatierungen ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht zu beantragen. Ein entsprechender Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der Anbringung bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe zu stellen.

Ansprechpartner
Herrn Städele
Tel.: 0 82 41 /  50 01 - 24


Gemeinde Jengen

Kirchplatz 7
86860 Jengen

Telefon: 0 82 41  9 02 23
Fax:          0 82 41  9 02 25

info@jengen.de

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Montag - Donnerstag: 
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 
19:30 - 20:30 Uhr


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