Fundbüro online
Hier können Sie nach verlorenen Gegenständen suchen, die ggf. in unserem oder Fundbüros in der Umgebung abgegeben worden sind.
Sie haben etwas gefunden?
Wir bitten, den gefundenen Gegenstand persönlich in der Gemeindekanzlei abzugeben.
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € 5 %, ab 500 € 3 % des Wertes der Fundsache.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.