Aktuelle Unternavigation


Sie sind hier


Bekanntmachungen

Bekanntmachung Grundsteuerbescheide

Soweit keine neuen Grundsteuerbescheide ergehen, behalten die im vergangenen Jahr von der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe erlassenen Grundsteuerbescheide für die Gemeinde Jengen ihre Gültigkeit. Die Zahlungen sind wie im Vorjahr zu entrichten. Durch diese Bekanntmachung tritt die gleiche Rechtswirkung ein, als wenn am heutigen Tag ein schriftlicher Steuerbescheid dem Pflichtigen zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).

Hier finden Sie einen Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu dem Thema.


 

Gemeinde Jengen

Kirchplatz 7
86860 Jengen

Telefon: 0 82 41  9 02 23
Fax:          0 82 41  9 02 25

info@jengen.de

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Montag - Donnerstag: 
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 
19:30 - 20:30 Uhr


nach oben