Bekanntmachungen
Bekanntmachung Grundsteuerbescheide
Soweit keine neuen Grundsteuerbescheide ergehen, behalten die im vergangenen Jahr von der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe erlassenen Grundsteuerbescheide für die Gemeinde Jengen ihre Gültigkeit. Die Zahlungen sind wie im Vorjahr zu entrichten. Durch diese Bekanntmachung tritt die gleiche Rechtswirkung ein, als wenn am heutigen Tag ein schriftlicher Steuerbescheid dem Pflichtigen zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).
Hier finden Sie einen Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu dem Thema.
