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Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools

Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools

bitte melden

Die Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools kann sich auf die Höhe der Wasser-/Kanalgebühren auswirken. Alle Einwohner, die einen Swimming- oder größeren Gartenpool besitzen und auch befüllt haben werden gebeten, bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung schriftlich (soweit noch nicht geschehen) folgendes zu melden: 

  1. Maße des Pools
  2. Datum der Befüllung
  3. Art der Wasserentnahme
  4. Wasserhöhe
  5. Wohin wird das Wasser im Herbst abgelassen (Sickerschacht, Kanal, …)

 

Bitte beachten Sie, dass zur Berechnung der Kanalgebührenermäßigung erst Wassermengen über 12 m³ berücksichtigt werden.

 

Das entsprechende Formblatt hierfür gibt es bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe (Rathaus II, Zimmer 016, 1. Stock), in den Gemeindekanzleien, 
sowie hier zum Ausfüllen und Ausdrucken: Formblatt

zuständige Sachbearbeiterin:

  • für die Stadt Buchloe: Frau Martin, Rathaus II, Zimmer 015, 1. Stock, Tel.: 50 01 - 26
  • für die Gemeinden Jengen und Lamerdingen, sowie den Markt Waal: Frau Bartl, Rathaus II, Zimmer 016, 1. Stock, Tel.: 50 01 - 58

Gemeinde Jengen

Kirchplatz 7
86860 Jengen

Telefon: 0 82 41  9 02 23
Fax:          0 82 41  9 02 25

info@jengen.de

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Montag - Donnerstag: 
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 
19:30 - 20:30 Uhr


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